Aktuelle Informationen zur Betreuung


Aktuelle Infos zur privaten SeniorenbetreuungIm Zuge der EU-Osterweiterung ist die Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen, in diesem Falle aus Rumänien, in Deutschland legitim geworden (Dienstleistungsfreiheit). Der Begriff der Dienstleistungsfreiheit findet seine Rechtsgrundlage im EG-Vertrag, Artikel 49 verankert und besagt, dass „Unternehmen, die einem Staat der EU angehören, die Freiheit geniessen, ungehindert Dienstleistung grenzüberschreitend anzubieten und zu erbringen“.

Die jeweils eingesetzte Betreuungskraft hat einen Arbeitsvertrag mit dem Dienstleister, deren Weisungsbefugnis sie unterstellt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Steuer und- Sozialversicherungsrecht für die eingesetzten Betreuungskräfte werden seitens des Dienstleiters beachtet und anfallende Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge an die entsprechenden Stellen abgeführt.

Zusätzlich schließt der Dienstleister für die jeweilige Betreuerin eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab, so daß eventuelle Schäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung  abgedeckt sind. Die Deckungssumme ist auf jeweils
1.000 000 € je Schadensfall begrenzt.

Der Dienstleister verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz zu beachten und seine Betreuungskräfte zur Beachtung der Schweigepflicht sowie zum Datenschutz zu verpflichten.
   
  
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